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Scuola Leonardo da Vinci ® - Italienisch-Sprachschule

Scuola Leonardo da Vinci ® - Italienisch-Sprachschule

Italienisch lernen in Florenz, Mailand, Rom, Turin und Viareggio.
Offiziell anerkannt vom Italienischen Kultusministerium.

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Scuola Leonardo da Vinci ®

BEVOR ES LOSGEHT

Visum

Welche Dokumente brauchst du, um in Italien zu studieren?
Dies ist wahrscheinlich eine der ersten Fragen, die sich ein ausländischer Student stellt, nachdem er entschieden hat, zu Bildungszwecken nach Italien zu gehen.
Zuallererst solltest du die Seite vistoperitalia.esteri.it besuchen, um herauszufinden, ob du überhaupt ein Visum benötigst.
Es handelt sich um die offizielle Website des italienischen Außenministeriums, die in mehrere Sprachen übersetzt ist, sodass du alle Informationen in der Sprache finden kannst, die du sprichst.
Du wirst dann gebeten, einen kurzen Fragebogen mit 4 Fragen auszufüllen, die sich auf deine Nationalität, dein Herkunftsland, die Dauer und den Zweck deines Aufenthalts beziehen.
Wenn du mit dem Beantworten fertig bist, bekommst du Informationen zu allen Dokumenten, die du für deine Einreise benötigst.


In der Regel müssen Personen aus Nicht-EU-Ländern folgende Dokumente nachweisen:

  • Antragsformular für das Einreisevisum ( Formular )
  • ein aktuelles Passfoto
  • ein gültiges Reisedokument mit Gültigkeit bis mindestens 3 Monate nach dem Datum des beantragten Visums
  • Nachweis über eine Unterkunft in Italien: Buchung eines Hotelzimmers, Aufnahmebescheinigung des Gastgebers
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Ressourcen für den Aufenthalt in Italien, die mindestens der in der Tabelle A der Richtlinie 1.3.2000 des Innenministeriums angegeben Summe entspricht ( Richtlinie )
  • Krankenversicherung, es sei denn, die Person kann durch eine besondere Regelung zwischen ihrem Herkunftsland und Italien die italienische Krankenversicherung in Anspruch nehmen
  • Anmeldung oder Voranmeldung des zu belegenden Kurses in Italien

Quelle: vistoperitalia.esteri.it

VERSICHERUNG GUARD.ME

Unsere Studenten haben die Möglichkeit, eine internationale versicherung von Guard.me abzuschließen, die speziell für Studenten im Ausland entwickelt wurde. Für weitere Infos hier klicken.

Krankenversicherung

Wie schließt man eine Krankenversicherung ab, um ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten?
Eine gültige Krankenversicherung in Italien zu haben ermöglicht dir nicht nur, dein Visum zu beantragen, sondern auch, einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung zu stellen, was innerhalb von 8 Tagen nach deiner Ankunft geschehen muss.

Du hast zwei verschiedene Möglichkeiten, eine Krankenversicherung abzuschließen:

 

1. Du kannst in deinem Heimatland eine Krankenversicherung abschließen, die von der italienischen Botschaft oder einem Konsulat vor deiner Ankunft in Italien genehmigt werden muss.

2. Du kannst dich in Italien an den Servizio Sanitario Nazionale (SSN) wenden, der dir einen kompletten Krankenversicherungsschutz garantiert. Dir wird ein Arzt zugewiesen, der sich um deine Gesundheit kümmert und eventuell Medikamente verschreibt oder Überweisungen zu Fachärzten erstellt. Dieser Service ist gratis. Die Anmeldung beim SSN ist ein Jahr gültig und kostet 149,77 Euro.

Um dich beim SSN anzumelden, musst du folgendermaßen vorgehen:

1. In einer italienischen Postfiliale deiner Wahl musst du einen sogenannten bollettino ausfüllen, um die Anmeldekosten beim SSN zu bezahlen (149,77 Euro).
2. Anschließend gehst du zu einer ASL (Azienda Sanitaria Locale) in deiner Nähe und gibst dort folgende Dokumente ab:

- Für EU-Bürger:

  • Die Quittung der Zahlung des bollettino
  • Deine europäische Krankenkarte TEAM/EHIC (European Health Insurance Card), die dir in deinem Heimatland im Voraus ausgestellt wird, oder das Modell E106

- Für Nicht-EU-Bürger:

  • Die Quittung der Zahlung des bollettino
  • Codice fiscale (ital. Steuernummer)
  • Reisepass
  • Beleg des Antrages auf Aufenthaltsgenehmigung
  • Selbstauskunft über die Anmeldung für den zu belegenden Kurs
  • Selbstauskunft über den Aufenthalt/Wohnsitz

NACH DER ANKUNFT

Einige Dokumente sind von großer Bedeutung, wenn es um die Organisation und die Rechtmäßigkeit deines Aufenthaltes in Italien geht.

 

Codice fiscale (Steuernummer)
Das Finanzministerium weist jedem italienischen Staatsbürger sowie Personen, die sich längere Zeit in Italien aufhalten, einen Codice fiscale (eine italienische Steuernummer) zu, den du für viele bürokratische Vorgänge, wie die Anmeldung beim SSN, die Eröffnung eines Bankkontos oder das Unterschreiben eines Mietvertrages benötigst.

Wenn du schon vor deiner Ankunft in Italien einen Codice fiscale anfordern möchtest, wende dich bitte an die nächste Botschaft oder an ein italienisches Konsulat in deinem Land.

In Italien solltest du persönlich zu der nächstgelegenen Agenzia delle Entrate gehen, um dort deinen Codice fiscale zu beantragen.

Es genügt dein Reisepass/Personalausweis, wenn du EU-Bürger oder Staatsbürger einer der folgenden Länder bist:
Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Kanada, Chile, China, (nur Hongkong und Macao), Südkorea, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Israel, Japan, Mexiko, Monaco, Nicaragua, Neuseeland, Panama, Paraguay, San Marino, Singapur, USA, Vatikan und Venezuela.

Wenn du kein EU-Bürger bist, musst du außerdem den Beleg deines Antrages auf Aufenthaltsgenehmigung dabei haben.

Aufenthaltsgenehmigung
EU-Bürger
Wenn du EU-Bürger bist, kannst du dich bis zu 3 Monaten ohne jegliche Genehmigung in Italien aufhalten, solange du einen gültigen Ausweis besitzt, der auch im Ausland gilt.
Nach den 3 Monaten musst du dich im Ufficio Anagrafe del Comune (Einwohnermeldeamt) deiner Stadt in Italien anmelden.

Am Tag deines Termins solltest du folgendes mitbringen:
1. Reisepass oder Personalausweis
2. Selbstauskunft über die Anmeldung für den zu belegenden Kurs
3. Kopie von Dokumenten, die beweisen, dass du über ausreichend finanzielle Ressourcen verfügst, z.B. ein Bafögbescheid, oder ein Kontoauszug
4. Kopie der Quittung über die Zahlung des Krankenversicherungsbeitrages

Nicht-EU-Bürger
Wenn du aus einem Land außerhalb der Europäischen Union kommst, musst du innerhalb von 8 Tagen nach deiner Ankunft in Italien eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Erstantrag
Solltest du zum ersten Mal einen Antrag stellen, musst du zunächst das Kit zur Antragstellung von Aufenthaltsgenehmigungen ausfüllen und abgeben, das du an jedem “Welcome Desk” in italienischen Postfilialen erhältst und in denen dir die Angestellten beim Ausfüllen helfen können.

Wenn das Kit ausgefüllt wurde, muss es in einer Postfiliale mit dem Logo Sportello amico gemeinsam mit folgenden Dokumenten abgegeben werden:

1. Eine Kopie des Reisepasses (nur die Seiten mit persönlichen Angaben und dem Visum)
2. Eine Kopie der Quittung über die Zahlung des Krankenversicherungsbeitrages
3. Eine Kopie der Anmeldungsbestätigung für den zu belegenden Kurs in Italien, mit einem Stempel der italienischen Botschaft oder des Konsulates (vor deiner Ankunft in Italien)
4. Eine “marca da bollo” im Wert von 16 Euro (erhältlich in Tabakläden)
5. Ein “bollettino postale”, der sich in dem Kit befindet und der notwendig ist, um die elektronische Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen (ca. 30 Euro) - hebe auch hier die Quittung auf!
Verschließe das Kit nicht, damit der Postangestellte kontrollieren kann, ob alles vollständig ist. Du wirst jetzt noch einmal 30 Euro für den Eingang des Antrages zahlen müssen.

Nun erhältst du von der Postfiliale ein Vorladungsschreiben mit dem Termin, den Du im Ufficio Immigrazione oder im nächsten Polizeikommissariat wahrnehmen musst.


Zu diesem Termin solltest du folgendes mitbringen:
1. Die Originale der Dokumente, die im Kit verlangt wurden
2. Die Quittungen aller von dir gezahlten “bollettini”
3. 4 Passfotos

Erneuerung
Solltest du länger in Italien bleiben, als erwartet, um deinen Italienischkurs zu verlängern, kannst du deinen Antrag auf die Aufenthaltsgenehmigung erneuern.
Um die Genehmigung zu Bildungszwecken zu verlängern, musst du erneut das Kit-Verfahren durchführen, und dabei angeben, dass es sich um eine Erneuerung handelt.
Auch in diesem Falle erhältst du das Kit in Postfilialen mit dem Logo Sportello Amico.

Das Kit musst du dann in der Postfiliale mit den gleichen Dokumenten wie beim ersten mal (Punkt 1 bis 5) abgeben, und zusätzlich eine Kopie des Teilnahmezertifikates oder der Prüfungsbescheinigung deines Sprachkurses beifügen.
Verschließe das Kit nicht, damit der Postangestellte kontrollieren kann, ob alles vollständig ist. Du wirst jetzt noch einmal 30 Euro für den Eingang des Antrages zahlen müssen.

Nun erhältst du von der Postfiliale ein Vorladungsschreiben mit dem Termin, den Du im Ufficio Immigrazione oder im nächsten Polizeikommissariat wahrnehmen musst, um deinen Erneuerungsantrag zu stellen.

Um langes Warten zu vermeiden, solltest du das Verfahren schon 60 Tage vor Ablauf deiner Aufenthaltsgenehmigung einleiten.

Bankkonto
Um ein Bankkonto in Italien zu eröffnen, musst du:

⁃ mind. 18 Jahre alt sein
⁃ einen gültigen Reisepass/Personalausweis besitzen
⁃ einen Codice fiscale besitzen
⁃ eine kleine Summe zur Aktivierung des Kontos einzahlen

Die Schalter der Banken sind in der Regel von 8:30-13:30 und von 15:00-16:00 geöffnet.
Die Schalter der Italienischen Post hingegen öffnen um 8:20 morgens (auch samstags), schließen aber zu verschiedenen Uhrzeiten.
Die nächstgelegene Postfiliale kannst du auf folgender Website finden:
https://www.poste.it/cerca/index.html#/vieni-in-poste/


 

 

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